AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen ToolDrives GmbH & Co. KG
- 1. Allgemeines
- 1.1 Die nachfolgenden Bedingungen haben für alle unsere Beratungen, Angebot, Verkäufe, Lieferungen und Leistungen und die gegenwärtigen und auch künftigen Rechtsbeziehungen zwischen uns und unserem Kunden Gültigkeit, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Einkaufbedingungen unseres Kunden, die unseren Bedingungen oder den gesetzlichen Regeln ganz oder teilweise entgegenstehen, wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Sie werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen die Lieferung oder Werksleistung ausführen. Daneben gilt für die vertraglichen Bezeichnungen ausschließlich deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf ist ausgeschlossen. Unser Angebot erfolgt stets freibleibend.
- 1.2 Die Beschaffenheit des Vertragsgegenstands wird ausschließlich in unseren Angeboten, Auftragsbestätigungen und dazugehörigen Unterlagen beschreiben, ohne dass dieses eine Garantie im Sinne des §443 BGB darstellt.
- 2. Preise
- 2.1 Unsere Preise für Lieferungen gelten, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, ab Betrieb ausschließlich Umsatzsteuer und Verpackung.
- 2.2 Ergeben sich nach Vertragsschluss Änderungen der Berechnungsgrundlagen durch höhere Lohn- und Materialkosten, Erhöhung der Umsatzsteuer oder durch sonstige Umstände, insbesondere technisch begründete Kalkulationsveränderungen, so sind wir berechtigt, den Vertragspreis im angemessenen Verhältnis zur eingetreten Änderung der Berechnungsgrundlage erhöhen. Dies gilt auch für Abrufaufträge. Dies gilt nicht, wenn unser Kunde Verbraucher nach § 13 BGB ist und unsere Lieferung innerhalb von 4 Monaten nach Vertragsschluss erbracht wird.
- 3. Lieferungen und Lieferfristen
- 3.1 Verzögerungen gehen nicht zu unseren Lasten, wenn unser Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht oder nicht rechtzeitig nachkommt, insbesondere wenn er für behördliche Genehmigungen, Ausführungspläne, Unterlagen zur Spezifikation des Vertragsgegenstandes, Klärung sämtlicher technischer Einzelheiten, zur Gestellung der zu be- oder zu verarbeitenden Ware oder für Anzahlung zu sorgen, bzw. Anzahlung zu leisten hat.
- 3.2 Ergeben sich nach Vertragsschluss Anzeichen dafür, dass die Leistungsfähigkeit unseres Kunden gefährdet ist, wie z.B. Zahlungsverzug, Zahlungseinstellung, Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, Sicherungsübereignung von Umlaufvermögen, ungünstige Auskünfte durch Bank- oder Kreditinstitute oder Kreditversicherer, sind wir berechtigt, unsere Leistung zu verweigern und, nach fruchtloser Fristsetzung zur Erbringung von Sicherheiten in Form von selbstschuldnerischen Bankbürgerschaften oder Bankgarantien oder Vorleistung, vom Vertrag zurückzutreten und/oder Schadensersatz zu verlangen, auch wenn bei Abschluss des Vertrags die Vermögenslage des Kunden bereits die gleiche war. Eine Fristsetzung entfällt, wenn die Gefährdung der Leistungsfähigkeit unseres Kunden offensichtlich ist.
- 3.3 Unsere bestätigten Lieferfristen sind unverbindliche Abgangstermine. Wir sind bei teilbaren Lieferungen zu Teillieferungen und bei entsprechender vorheriger Information auch zu vorzeitiger Lieferung berechtigt.
- 3.4 Soweit von uns nicht zu vertretende Umstände die Ausführung übernommener Aufträge erschweren, verzögern oder unmöglich machen, sind wir berechtigt, die Lieferung bzw. Restlieferung oder Teillieferung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurücktreten, ohne dass dem Kunden Schadensersatzansprüche zustehen. Nicht zu vertreten haben wir z.B. behördliche Eingriffe, Betriebsstörungen, Streiks, Aussperrung, durch politische oder wirtschaftliche Verhältnisse bedingte Arbeitsstörungen, Mangel an notwendigen Roh- und Betriebsstoffen, Materialknappheit, Energieversorgungsschwierigkeiten, Transportverzögerungen durch Verkehrsstörungen oder unabwendbare Ereignisse, die bei uns, unseren Unterlieferanten oder fremden Betrieben, von denen die Aufrechterhaltung unserer eigenen Betriebe abhängig ist, eintreten. Das Verstehende gilt auch dann, wenn diese Ereignisse zu einem Zeitpunkt eintreten, in dem wir uns in Verzug befinden.
- 3.5 Unser Kunde kann uns erst dann eine Nachfrist zur Lieferung setzen, wenn die vereinbarte Lieferfrist um mehr als 2 Wochen überschritten ist. Diese Nachfrist muss angemessen sein und mindestens 3 Wochen betragen. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann unser Kunde vom Vertrag zurücktreten. Ein Schadensersatzanspruch gegen uns wegen Pflichtverletzung ist ausgeschlossen, es sei denn, wir hätten zumindest grob fahrlässig gehandelt oder es liegt ein Personenschaden vor.
- 4. Versand und Gefahren
- 4.1 Bei Versand des Vertragsgegenstandes durch uns ab Betrieb erfolgt dies auf Gefahr unseres Kunden, und zwar auch dann, wenn die Fracht und andere Kosten zu unseren Lasten gehen. Mangels besonderer Vereinbarung steht uns die Wahl der Verfrachtungsart frei. Verladungen und Transporte erfolgten aufgrund der allgemeinen Bestimmungen der Spediteure und/oder der Frachtführer, die für die jeweiligen Verladungen bzw. Transporte Geltung haben. Der Vertragsgegenstand wird von uns gegen Transportschäden nur auf ausdrückliche schriftliche Anweisung und auf Rechnung unsres Kunden versichert.
- 4.2 Ist Abholung vereinbart und erfolgt diese nicht innerhalt von 8 Tagen nach dem vereinbarten Termin, so kann der Versand durch uns mittels einer uns günstig erscheinenden Versandart auf Rechnung unseres Kunden erfolgen.
- 5. Eigentumsvorbehalt
- 5.1 Der Vertragsgegenstand bleibt bis zur völligen Bezahlung unserer sämtlichen Forderungen, auch künftiger Forderungen, die uns gegen unseren Kunden zustehen, unser Eigentum. Dies gilt auch bei Zahlungen besonders bezeichneter Forderungen bis zum Ausgleich eines etwaigen Kontokorrentsaldos.
- 5.2 Unser Kunde ist stets widerruflich und solange er seinen Verpflichtungen uns gegenüber vereinbarungsgemäß nachkommt, berechtigt, unser Vorbehaltseigentum im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu veräußern. In diesem Fall oder bei Auslieferung des Vorbehaltseigentums an einen Dritten, gleich in welchem Wert oder Zustand, oder bei Einbau tritt der Kunde hiermit schon jetzt bis zur völligen Tilgung aller unserer Forderungen aus diesen Lieferungen die ihm aus der Veräußerung, Auslieferung oder dem Einbau entstehenden Forderungen gegen seinen Abnehmer mit allen Nebenrechten einschließlich der ihm hieraus gegebenenfalls entstehenden Schadensersatzansprüche in Höhe des Rechnungswertes unserer Lieferungen an uns ab. Wir nehmen die Abtretung hiermit an. Unser Kunde verpflichtet, uns auf Verlangen die Namen und die ladungsfähigen Anschriften der Drittschuldner, die Beträge der Forderungen, deren Datum und Fälligkeit usw. anzugeben.
- 5.3 Im Falle eines Abtretungsverbotes bei der Weiterveräußerung, bei dem Einbau oder bei Zahlungsverzug ist unser Kunde verpflichtet, die Vorausabtretung seinem Drittkäufer bekannt zu geben. Werden die von uns gelieferten Vorbehaltsgegenstände zusammen mit anderen Gegenständen an einen Dritten veräußert, so ist unser Kunde verpflichtet, insoweit die Rechnungsposten zu trennen. Soweit eine getrennte Rechnung nicht erfolgt ist, ist der Teil der Gesamtpreisforderung an uns abgetreten, die dem Rechnungswert unserer Lieferung entspricht. Der verstehende Eigentumsvorbehalt bleibt auch dann besteht, wenn Einzelforderungen unseres Kunden gegen seinen Drittkäufer in eine laufende Rechnung aufgenommen werden. In diesem Falle triff unser Kunde schon jetzt den zu seinen Gunsten bestehenden Saldo an uns ab. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, die abgetretene Forderung bei Drittschuldner direkt einzuziehen.
- 5.4 Unzulässig sind außergewöhnliche Verfügungen durch unseren Kunden wie Verpfändung, Sicherungsabtretung du Übereignung unseres Vorbehaltseigentums. Unser Kunde ist verpflichtet, uns unverzüglich zu benachrichtigen, wenn Zugriffe Dritter auf die uns gehörenden Gegenstände und Forderungen wie z.B. Pfändungen und jede andere Art einer Beeinträchtigung unseres Eigentums erfolgen. Er hat die Kosten einer Interventionsklage zu tragen, wenn der Zugriff von ihm zu vertreten ist.
- 6. Zahlungen
- 6.1 Rechnung sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, in der vereinbarten Währung innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu bezahlen.
- 6.2 Zahlungen sind erst bewirkt, wenn wir endgültig über den Betrag verfügen können. Wechsel- und Scheckzahlungen werden nur erfüllungsbar und nach besonderer Vereinbarung entgegengenommen.
- 6.3 Eingehende Zahlungen werden nach unserer Wahl zum Ausgleich der ältesten oder der am geringsten gesicherten Verbindlichkeiten verwendet.
- 6.4 Teillieferungen werden sofort berechnet und sind jede für sich zur Bezahlung fällig, unabhängig von der Beendigung der Gesamtlieferung. Anzahlungen bei Abschlüssen werden mangels anderer schriftlicher Vereinbarung auf die jeweils ältesten Teillieferungen verrechnet.
- 6.5 Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur zulässig, wenn es sich um rechtskräftig festgestellte, entscheidungsreife oder von uns anerkannte Gegenforderungen handelt. Das gleiche gilt für das Geltendmachen von Zurückbehaltungsrechten an den in unseren Rechnungen genannten Beträgen.
- 7. Schadensersatz und Rücktritt
- 7.1 Werden die vereinbarten Zahlungstermine bzw. Zahlungsfrist gem. Ziffer 6.1 vom Kunden nicht eingehalten, stehen uns die Rechte aus § 288 BGB (Geltendmachung von Verzugszinsen) zu. Weitergehender Schadenersatz bleibt vorbehalten. Darüber hinaus sind wir berechtigt, Zahlungsziele über zukünftigen Leistungen neu zu vereinbaren.
- 7.2 Kommt unser Kunde mit der Abnahme der Lieferung oder Leistung in Verzug oder befindet sich in Zahlungsverzug, so sind wir nach angemessener Nachfristsetzung auch berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten und/oder Schadensersatz in Höhe von 15% der vertraglichen Vergütung vorbehaltlich des Nachweises eines konkreten höheren Schadens, insbesondere der Kosten der Rücknahme, zu verlangen, es sei denn, der Kunde weist uns einen niedrigeren Schaden nach. Einer Nachfristsetzung bedarf es nicht, wenn sich nach Vertragsabschluss Anhaltspunkte für die Gefährdung der Leistungsfähigkeit unseres Kunden im Sinne von Ziff. 3.2 ergeben.
- 7.3 Im Falle des Annahmeverzugs gemäß Ziffer 7.2 hat der Kunde hat auf den Warenwert Verzugszinsen analog den §§ 286 bis 288 BGB zu leisten.
- 8. Gewährleistung
- 8.1 Beratung leisten wir nach bestem Wissen auf Grund unserer Erfahrungen, jedoch unter Ausschluss jeglicher Haftung, es sei denn bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Angaben und Auskünfte über Eignung und Anwendung bzw. Einsatz des Vertragsgegenstandes sind unverbindlich, wenn sie nicht ausdrücklich eine vereinbarte Beschaffenheit im Sinne von Ziff. 8.1 sind. Sie befreien den Kunden nicht von eigenen Prüfungen.
- 8.2 Im übrigen haften wir für Mängel unter Ausschluss weiterer Ansprüche wie folgt:
- a) Unser Kunde ist verpflichtet, den Vertragsgegenstand bei Eingang unverzüglich gewissenhaft zu prüfen und erforderlichenfalls Stichproben durchzuführen. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich nach Ankunft und vor Verwendung des Vertragsgegenstandes, spätestens jedoch innerhalt von 8 Tagen ab Erhalt der Waren, schriftlich und spezifiziert geltend zu machen. Auch im Falle einer Beanstandung ist der Kunde verpflichtet, den Vertragsgegenstand anzunehmen. Dieser ist sachgemäß zu lagern und nur auf unseren ausdrücklichen Wunsch hin zurückzusenden.
- b) Mängel, die auch bei eingehender Prüfung zunächst nicht erkennbar sind, sind unverzüglich nach deren Entdeckung in der gleichen Weise bei uns geltend zu machen. Bei nicht form- und/oder nicht fristgemäßer Rüge gilt der Vertragsgegenstand als genehmigt.
- c) Unser Kunde hat unseren Beauftragten Gelegenheit zu geben, den beanstandeten Vertragsgegenstand zu besichtigen und zu prüfen. Anderenfalls entfallen jegliche Gewährleistungsansprüche.
- d) Wir leisten, falls nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, nach Ablieferung 1 Jahr Gewähr für einwandfreies Material sowie fachgerechte Herstellung, es sei denn, es gilt eine zwingende längere gesetzliche Gewährleistungsfrist. Für ausgetauschte Komponenten in Reparaturen gelten 6 Monate.
- e) Wir leisten keine Gewähr für unsachgemäße Verwendung und Behandlung des Vertragsgegenstandes. Gewährleistungsansprüche entfallen weiter bei Beschädigung oder Vernichtung des Vertragsgegenstandes durch unsachgemäße Behandlung oder Lagerung nach Gefahrübergang.
- f) Handelsübliche und/oder herstellungstechnisch bedingte Abweichungen in Abmessung und Material berechtigen nicht nur Beanstandung des Vertragsgegenstandes. Für Toleranz gelten, soweit vorhanden, DIN-Normen oder unsere Werksnormen.
- g) Bei Mängeln sind wir zur Nacherfüllung berechtigt. Zur Mängelbeseitigung hat uns unser Kunde angemessene Zeit und Gelegenheit zu gewähren. Wird dies verweigert, entfallen Gewährleistungsansprüche jeglicher Art gegen uns. Falls die Nacherfüllung mehrfach fehlschlägt, kann unser Kunde auch vom Vertrag zurücktreten oder Minderung verlangen. Weitergehende Ansprüche gegen uns oder unsere Beauftragten, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, es sei denn, wir hätten zumindest grob fahrlässig gehandelt oder es tritt ein Personenschaden ein. - § 439 II BGB bleibt unberührt.
- h) Soweit die Haftung des Verkäufers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für Angestellte, Arbeiternehmer, Vertreter und Erfüllungshilfen des Verkäufers.
- i) Keine Gewährleistung besteht für Sonderanfertigungen nach Angaben, Berechnungen, oder Konstruktionsunterlagen unseres Kunden, soweit Mängel darauf beruhen.
- 9. Schutzrecht
- 9.1 Zeichnungen, Werkzeuge und Sondervorrichtungen die wir anfertigen, verbleiben unser Eigentum.
- 9.2 Haben wir nach Angaben, Zeichnungen, Modellen, Mustern oder Verwendung von beigestellten Teilen unseres Kunden zu liefern, so haftet dieser dafür, dass Schutzrechte Dritter hierdurch nicht verletzt werden. Wir werden unseren Kunden gegebenenfalls auf uns bekannte Rechte hinweisen. Unser Kunde hat uns von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen und Ersatz des entstandenen Schadens zu leisten. Bei uns bis dahin angefallene Kosten gehen zu Lasten unseres Kunden. Wird uns die Herstellung oder Lieferung von einem Dritten unter Berufung auf ein ihm gehöriges Schutzrecht untersagt, so sind wir ohne Prüfung der Rechtlage berechtigt, die Arbeiten einzustellen. Kosten eventueller Rechtsstreite hat unser Kunde zu übernahmen.
- 9.3 Uns überlassene Zeichnungen und Muster, die nicht zum Auftrag geführt haben, werden auf Wunsch auf Kosten unseres Kunden zurückgesandt, anderenfalls sind wir berechtigt, diese 3 Monate nach Abgabe unseres Angebots zu vernichten.
- 9.4 Die Urheber- und gegebenenfalls gewerblichen Schutzrechte an den von uns oder von einem Dritten in unserem Auftrag gestalteten Modellen, Formen, Formen und Vorrichtungen, Entwürfen und Zeichnungen stehen uns zu, und zwar auch dann, wenn unser Kunde hierfür die Kosten übernommen hat.
- 10. Sonstige Bestimmungen
- 10.1 Wir sind berechtigt, die auf Grund der Geschäftsbezeichnungen von unserem Kunden erhaltenen Daten gemäß den Bestimmungen des Bundes-Daten-schutzgesetzes zu verarbeiten, insbesondere auch dem Kreditversicherer die für die Kreditversicherung erforderlichen Daten zu übermitteln.
- 10.2 Die Abtretung von Ansprüchen, die unserem Kunden aus der Geschäftsverbindung gegen uns zustehen, ist ausgeschlossen.
- 10.3 Sollte eine der verstehenden Bedingungen rechtsunwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen und des Vertrags im Übrigen hiervon nicht berührt. Unwirksame oder unwirksam werdende Bestimmungen werden durch Regelungen, die den gleichen wirtschaftlichen Erfolg als Ziel haben, ersetzt. Soweit Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil geworden sind, richtet sich der Inhalt des Vertrags dann insoweit nach den gesetzlichen Vorschriften.
- 10.4 Erfüllungsort für die Lieferung ist Büren.
- 10.5 Gerichtsstand ist in allen Fällen, und zwar auch für alle künftigen Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung einschließlich solcher aus Wechseln, Schecks und anderen Urkunden im Amtsgericht Paderborn.
- Stand: 01.11.2021